Die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden in erster Linie dadurch berücksichtigt, dass der Verkehrswegeplan in besonderem Maße auch den „Nicht-Autoverkehr“ in den Blick nimmt. Der geplante Ausbau des Radverkehrs, die Umgestaltung des öffentlichen Raums für Fußgänger und Verbesserungen beim öffentlichen Personennahverkehr kommen nicht nur, aber doch zu einem großen Teil auch jungen Menschen zugute.